Ihr Weg zur Psychotherapie

 

Das Wichtigste auf einen Blick:
  • Sie sind Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse oder Selbstzahler
  • Sie vereinbaren ein Erstgespräch (sog. "Sprechstunde")
  • Ihnen stehen vier weitere "probatorische Sitzungen" zur Verfügung
  • Sie lassen von Ihrem Arzt einen "Konsiliarbericht" ausfüllen
  • Ich beantrage eine Therapie bei Ihrer Krankenkasse für Sie
  • Liegt die Genehmigung vor, beginnt die Therapie; wünschenswert ist anfangs ein wöchentlicher Rhythmus
 
Das bedeutet im Detail:
Haben Sie sich entschlossen, Ihren Problemen mit professioneller Hilfe zu begegnen, können Sie einfach einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch als "Sprechstunde" vereinbaren. In diesem Gespräch werden Sie detailliert über die Therapiemöglichkeiten in meiner Praxis informiert oder Ihnen werden weiterführende Maßnahmen oder Anlaufstellen außerhalb der Praxis empfohlen. Dieses erste Gespräch soll wegweisende Funktion haben und die Voraussetzungen für eine Therapie (u.a. Vorliegen einer Problematik von Krankheitswert) abklären helfen.
Anschließend stehen Ihnen weitere vier probatorische Sitzungen zur Verfügung, in denen Sie Gelegenheit haben, mich und die Arbeit mit mir kennen zu lernen. Zudem findet in diesen Sitzungen eine ausführliche Diagnostik statt. Wenn Sie sich für eine Therapie entschieden haben, beantrage ich mit Ihnen gemeinsam die Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse. Dafür bekommen Sie von mir als Therapeutin einen sog. "Konsiliarbericht" ausgehändigt, den Sie bitte von einem Arzt Ihres Vertrauens - Hausarzt oder Facharzt - ausfüllen lassen. Der Arzt soll hierin die Abklärung organischer Ursachen oder Erkrankungen bestätigen und eine Psychotherapie befürworteten.
Liegt die Genehmigung Ihrer Krankenkasse vor (in der Regel nach wenigen Wochen), kann die Therapie beginnen. Diese wird meist zunächst für 24 Stunden (Kurzzeittherapie) oder 45 / 60 Stunden (Langzeittherapie) bewilligt, wobei eine Therapiestunde 50 Minuten dauert. Verlängerungen sind grundsätzlich möglich, bedürfen jedoch der erneuten Genehmigung durch die Krankenkasse.
Bitte beachten Sie, dass seit der Richtlinienreform der Psychotherapie zum 01.04.2017 andere und neue Abläufe in einer psychotherapeutischen Praxis gelten als bisher. Zu erwähnen ist zum Beispiel die Möglichkeit, bis zu drei Mal bei einem Therapeuten in die "Sprechstunde" zu gehen oder eine Akuttherapie (zwölf Sitzungen) durchzuführen, die nur anzeigepflichtig gegenüber der Krankenkasse ist.

 

Leistungen im Sinne von Krankenbehandlung werden normalerweise von den Krankenkassen nach Beantragung übernommen. Hierfür verfüge ich über die Kassenzulassung für alle gesetzlich versicherten Patienten.
Bei Privatversicherten und BG-Fällen hängt die Genehmigung der Psychotherapie von den individuellen Versicherungsbedingungen ab.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass alle weiteren Leistungen als Selbstzahlerleistung abgerechnet werden (s. Besondere Leistungen).
Informieren Sie sich gerne während der telefonischen Sekretariatssprechzeiten über freie Termine bzw. Wartezeiten. Bitte beachten Sie auch die auf dieser Homepage eingestellte Information über freie Therapieplätze unter Aktuelles.
Im Rahmen der diagnostischen Abklärung zu Beginn jeder Therapie und auch im laufenden Therapieprozess können sich Notwendigkeiten für weiterführende bzw. flankierende Maßnahmen außerhalb der Praxis ergeben, die ich empfehle und kooperativ in den Prozess mit einbeziehe.
 
Diese Erwägungen können betreffen:
  • Notwendigkeit einer stationären Aufnahme (voll- oder teilstationär, als Krankenbehandlung oder Reha, über Krankenkasse oder Rententräger)
  • (fach-)ärztliche medikamentöse Begleitbehandlung
  • Physiotherapie / Soziotherapie / Ergotherapie / Arbeitstherapie
  • Ambulant Betreutes Wohnen / gesetzliche Betreuung
  • Suchtberatung / Schuldnerberatung / Ehe- bzw. Paar- oder Lebensberatung / Erziehungsberatung bzw. Jugendamt > Jugendhilfe wie ambulante Erziehungshilfen
  • Berufliche Integrationsmaßnahmen und mögliche Einrichtungen